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FAMILIENRECHT

Rechtsanwalt Familienrecht Chemnitz, Gera, Altenburg

Unsere Juristen mit umfangreicher Erfahrung im Familienrecht stehen Ihnen bei Ihrem gesamten Scheidungsprozess zur Seite.


Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist für viele Menschen eine der schwierigsten und emotionalsten Situationen in ihrem Leben. In diesen Momenten ist es entscheidend, professionelle Unterstützung und Beratung zu erhalten, um den gesamten Prozess der Scheidung beginnend von der Trennung bis zum Scheidungstermin und darüber hinaus so reibungslos und fair wie möglich zu gestalten.


Als Rechtsanwalt für Familienrecht verstehen wir die Komplexität und Sensibilität einer Scheidung und stehen Ihnen mit unserem umfangreichen Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite, um Ihnen in dieser herausfordernden Zeit nicht nur sämtlichen Schriftverkehr abzunehmen.


Scheidung - rechtlich umfangreich


Der Scheidungsprozess kann besonders kompliziert werden, wenn Kinder involviert sind. In solchen Fällen müssen zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden, um die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten, insbesondere Ihre Kinder, zu finden, denn diese sind enorm von der Trennung betroffen.


Als Anwalt für Familienrecht sind wir darauf spezialisiert, Eltern bei der Regelung des Unterhalts und Sorgerecht zu unterstützen. Unser Ziel ist es, in Ihrem Sinne und dem Wohlergehen Ihrer Kinder zu handeln und langfristige, tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Selbstverständlich vertreten wir während des gesamten Prozesses ausschließlich Ihre Interessen und Rechte.


Finanzielle Angelegenheiten sind ein weiterer wichtiger Aspekt, die bei einer Scheidung berücksichtigt werden müssen. Wenn kein Ehevertrag vorliegt, kann die Aufteilung des Vermögens eine nervenaufreibende Angelegenheit für beide Seiten sein. Unsere Anwälte sind darauf spezialisiert, die finanziellen Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten zu schützen und faire Vereinbarungen über die Aufteilung des Vermögens zu treffen.

Nahtlos schließt sich das Thema Versorgungsausgleich an, bei dem es um die entsprechenden Rentenansprüche geht.


Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Um die Scheidung einzuleiten, muss einer der beiden Ehegatten den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Wir übernehmen dies für Sie. 


Trennungsjahr


In der Regel gilt das so genannten Trennungsjahr. Hier gibt es viele wesentliche Details zu beachten, über die wir Sie in einem persönlichen Gespräch genauer informieren, denn wenn Sie sich schnell scheiden lassen möchten, der andere Ehegatte jedoch nicht, kann sich Ihre Scheidung für bis zu drei Jahre in die Länge ziehen. In unserem Gespräch erfahren Sie zum Beispiel, ab wann genau das Trennungsjahr gilt, denn theoretisch kann man sich getrennt haben, jedoch noch übergangsweise zusammenwohnen, bis einer der Ehepartner ein neues Zuhause gefunden hat. Jedoch müssen hier bereits viele Dinge beachtet werden.

Es gibt auch Ausnahmefälle wie zum Beispiel häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Gefährdung des Kindeswohl und weitere Möglichkeiten, die Scheidung entsprechend schnell zu vollziehen.


Um das Trennungsdatum beweisen zu können ist zum Beispiel ein Brief per Einschreiben an Ihre/n zukünftige/n Expartner/in sinnvoll. Aus diesem Grund sollten Sie uns als Rechtsanwalt für Familienrecht so umgehend wie möglich beauftragen, die Scheidung zu beantragen, denn auch in wirtschaftlichem Sinne kann sich das Verzögern einer Scheidung negativ für Sie auswirken.


Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Finanzen / Steuern


Der Versorgungsausgleich regelt den während der Ehe erworbenen Rentenanspruch beider Ehegatten. Dieser wird in Punkten bei der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend überschrieben. Hierzu zählen auch Private Rentenversicherungen wie zum Beispiel Riester- Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente und ebenso Beamtenpension, Versorgungswerk usw.

Der Zugewinnausgleich regelt die Verteilung des gemeinsam erworbenen Vermögenszuwachses während der Ehe. Stichtag ist der Tag der Heirat als Anfangsvermögen und der Tag, an dem einem Ehegatten der Scheidungsantrag vom zuständigen Familiengericht zugestellt wird.


Die Differenz zwischen beiden Summen ist der Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte erstatten.


Auch das Thema Steuern und Steuererklärung spielt eine durchaus große Rolle. Auch hierzu beraten wir Sie detailliert.


Damit Sie keine finanziellen Nachteile erleiden kümmern wir uns um die korrekte Berechnung alles einzelnen Aspekte einer Scheidung.


Als Scheidungsanwalt kümmern wir uns um alles


Eine Scheidung kann ein sehr komplexer Vorgang sein, bei dem es unzählige Details zu beachten gilt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht führen wir Sie durch die einzelnen Schritte und begleiten Sie umfassend bis zur Scheidung und, sollten danach noch Streitigkeiten bestehen, darüber hinaus.


In einem persönlichen Beratungsgespräch in unseren Kanzleien in Chemnitz, Gera und Altenburg beantworten wir gerne alle Ihre Fragen. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen und finden dazu hier unsere Kontaktdaten.

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