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ARBEITEN

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Chemnitz, Gera, Altenburg, Burgstädt

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gleichermaßen. Da wir beide Seiten und Sichtweisen mit unserem jahrelangen, umfangreichen Know-how sehr gut kennen, wissen wir, worauf es ankommt und unterstützen Sie sowohl beratend wie außergerichtlich und gerichtlich vor den zuständigen Arbeitsgerichten.


ARBEITNEHMERIN UND ARBEITNEHMER

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht weiter? Sind Sie mit der Kündigung grundsätzlich einverstanden oder auch nicht, und möchten Sie eine Abfindung aushandeln oder sogar auf Wiedereinstellung / Weiterbeschäftigung klagen?


In jedem Fall sollten Sie nicht lange warten, denn es bleiben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um sich gegen diese zu wehren. Innerhalb dieser drei Wochen muss die so genannte Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden sein. Verstreicht die Frist, gibt es kaum noch eine Möglichkeit gegen die Kündigung vorzugehen.


Melden Sie sich am besten gleich telefonisch bei uns und vereinbaren einen Termin zu einer Ersteinschätzung. Wenn nötig, gehen wir mit Ihnen gemeinsam den Weg eines Kündigungsschutzverfahrens und holen das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus. Oftmals wissen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht über die eigenen Rechte Bescheid. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nehmen wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr ab und kümmern uns um die Verhandlungen mit der Gegenseite.


Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Hier ist Vorsicht geboten, denn es kommt auf die konkrete Formulierung an, um einer Sperre bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden. Unterschreiben Sie daher nicht vorschnell, sondern lassen Sie uns diesen auch hinsichtlich der Abfindungshöhe oder der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten überprüfen. Hier zählt buchstäblich jedes einzelne Wort, was Sie bis zu drei Monate Sperre beim Arbeitslosengeld kosten kann, wenn Sie falsch und voreilig handeln!


In diesem Zusammenhang gibt es ebenfalls oftmals Unstimmigkeiten bezüglich des Arbeitszeugnisses, wann dieses ausgestellt wird und insbesondere den versteckten Formulierungen in diesen. Auch darum kümmern wir uns.


Irgendetwas stimmt mit Ihrer Gehaltsabrechnung nicht? Sie haben noch Resturlaubstage und Überstunden, die Ihr Arbeitgeber nicht auszahlt?


Sie haben eine Abmahnung erhalten und sind damit nicht einverstanden? Wir prüfen die Grundlagen für eine Abmahnung und Ihre Gehaltsabrechnung und machen das Ihnen zustehende Gehalt bei Ihrem Arbeitgeber geltend.


Wenn es nötig ist, übernehmen wir selbstverständlich ebenfalls die Vertretung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.


Ihr Recht ist uns wichtig. Dazu kommen langjährige Erfahrung und die Spezialisierung auf Arbeitsrecht, die es uns ermöglichen Ihnen eine fachlich fundierte Beratung und Vertretung Ihrer Interessen zu bieten.


Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir sie bei vielen rechtlichen Problemen.


Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf unter 0371 3693 620, sodass wir prüfen können, wie wir Ihnen helfen können.

ARBEITGEBERIN UND ARBEITGEBER

Sie wollen einen Mitarbeitenden kündigen und dabei auf Nummer sicher gehen?


Sie und Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter wollen sich voneinander lösen und Sie benötigen einen Aufhebungsvertrag?


Sie haben einem Mitarbeitenden gekündigt und dieser hat Sie nun verklagt?


Sie haben Bedenken, dass Ihre Arbeitsverträge nicht mehr aktuell sind und das zu Ihrem Nachteil sein könnte? Erfüllen diese die zwingenden bußgeldbewerten Voraussetzungen des neuen Nachweisgesetzes?


Ihr Arbeitsalltag als Arbeitgeberin und Arbeitgeber  ist geprägt vom Koordinieren und Organisieren, Entscheidungen treffen, von Facharbeit, Kontrolle und so viel mehr. Was ab heute nicht mehr Teil Ihres Arbeitsalltages sein muss, ist die rechtliche Bewertung von Sachverhalten und das Finden von rechtlich einwandfreien Lösungen. Das übernehmen wir für Sie.


Wir erstellen und kontrollieren Ihre Arbeitsverträge, vertreten Ihr Unternehmen oder Ihre Firma in Kündigungsschutzprozessen, erstellen Aufhebungsverträge oder Kündigungsschreiben und stehen Ihnen natürlich im Arbeitsalltag beratend zur Seite. Dabei haben wir stets im Blick was für Sie wirtschaftlich und rechtlich das Beste ist.


Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen von auf Dauer angelegtem Zusammenarbeiten. Wir vertreten eine Vielzahl von Unternehmen jeglicher Größe von teilweise nur 1-2 Mitarbeitenden bis hin zu großen Unternehmen mit einer Belegschaft im dreistelligen Bereich.


Nach einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir eine Vergütungsvereinbarung, sodass sie konkret wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Wir arbeiten stets transparent und fair und sichern Ihnen zu, dass Sie wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt und Anwalt für Arbeitsrecht in Chemnitz, Gera, Altenburg, Burgstädt und in vielen weiteren Orten stets schnell und zuverlässig Ihre Fragen, Wünsche, Probleme und Anliegen in Ihrem Interesse beantworten und klären.


Sie erreichen uns telefonisch unter 0371 3693 620 für ein unverbindliches Gespräch.

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